Förderprogramme des Bundes

Förderung: Nachbarschaftsprojekte „Kurze Wege für den Klimaschutz“

Geförderte Maßnahmen: Nicht-intensive Maßnahmen, die konkrete, umsetzungs- orientierte Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf Nachbarschafts- oder Quartiersebene schaffen.

Antragsbefugt: Kommunen, Verbände, eingetragene Vereine und Religionsgemeinschaften

Voraussetzung: Mindestzuwendung 5.000 Euro, angemessener Eigenanteil

Förderumfang: Max. 10.000 Euro

Antragstellung bei: Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Umwelt, FB Klimaschutz
Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin
Antragsfristen 1. Mai bis 1. Juli jährlich


 

Förderung: Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“

Geförderte Maßnahmen: Projekte mit Modellcharakter zur radfreundlichen Gestaltung von Straßen- und Siedlungsraum, Radverkehrseinrichtungen und Radverkehrsdienstleistungen

Antragsbefugt: Kommunen und deren Einrichtungen, sowie alle juristischen Personen

Voraussetzung: Projektumfang max. 10 Millionen Euro

Förderumfang: Bis 65%, max. 200.000 Euro je Antrag; bis 90% bei finanzschwachen Kommunen

Antragstellung bei: Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Umwelt, FB Klimaschutz
Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin
Zweistufige Antragstellung, Entwurfeinreichung jährlich von 1. August bis 31. Oktober


 

Förderung: Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Geförderte Maßnahmen: Innerörtliche Radwege, Beschilderung, B+R an Bahnhöfen und Haltestellen, Errichtung von Fahrradstationen

Antragsbefugt: Kommunen und deren Einrichtungen

Voraussetzung: – Kosten mindestens 10.000 Euro
– Radabstellanlangen nur für Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
– Ziel muss Erhöhung des Radverkehrsanteils sein

Förderumfang: Bis 50 %, max. 350.000 EUR je Antrag; höhere Förderung bei finanzschwachen Kommunen

Antragstellung bei: Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Umwelt, FB Klimaschutz Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin, Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwei Jahre. Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September


 

Förderung: Förderung Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Geförderte Maßnahmen: Investive Modellprojekte zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität der Kommune. Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern: Abfall- entsorgung; Abwasserbeseitigung; Energie und Ressourcen- effizienz; Stärkung des Umweltverbunds, grüne CityLogistik und Reduktion von Treibhausgasen im Wirtschaftsverkehr; Smart City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Antragsbefugt: Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Sowie kommunale Zweck- und Wasserswirtschaftsverbände

Voraussetzung: Gesamtausgaben maximal 10 Millionen Euro, Teilvorhaben des Gesamtprojekts mit Ausgaben von mindestens 50.000 Euro

Förderumfang: 70% der Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können eine Förderung von 90% erhalten.
Förderung mindestens 500.000 Euro

Antragstellung bei: Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Umwelt, FB Klimaschutz
Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin
Zweistufige Antragstellung, Entwurfeinreichung jährlich von 1. August bis 31. Oktober