Förderprogramme des Bundes

Förderung: Sonderprogramm „Stadt und Land“

Geförderte Maßnahmen: Gefördert werden Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter. Ausgeschlossen von der Förderung sind Radschnellwege, die vom Bund über das Programm „Radschnellwege“ gefördert werden; Pendlerradrouten wie sie in Rheinland-Pfalz geplant werden, sind jedoch grundsätzlich förderfähig. Die Instandsetzung einer bestehenden Anlage ist ebenfalls nicht förderfähig.

Antragsbefugt: Die Regelung, wer zur Antragstellung berechtigt ist, wird durch die Länder getroffen. Es erfolgen
keine gesonderten Vorgaben durch den Bund. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemein
deverbände.

Voraussetzung: Die Förderung setzt voraus, dass die Investition des Projektes noch nicht begonnen wurde, die Planung einwandfrei ist und unter der Berücksichtigung der Wirtschafltichkeit stattfand, im Rahmen eines Radverkehrskonzeptes integriert wurde und dauerhaft und nachhaltig durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann. Die barrierefreie Ausführung als auch die Planung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Belange verschiedener Personengruppen wird vorausgesetzt.

Förderumfang: Sowohl die Planung durch Dritte als auch der Bau von Radinfrastruktur sollen mit 75% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Im Falle finanzschwacher Kommunen sind Förderungen bis zu 90% vorgesehen.

Antragstellung bei: Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde in Rheinland-Pfalz ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14 – 20, 56068 Koblenz

Laufzeit: Die Zuwendungen erfolgen aus Mitteln des Bundes im Zeitraum 2020 bis 2023.


 

Förderung: Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“

Geförderte Maßnahmen: Projekte mit Modellcharakter zur radfreundlichen Gestaltung von Straßen- und Siedlungsraum, Radverkehrseinrichtungen und Radverkehrsdienstleistungen

Antragsbefugt: Kommunen und deren Einrichtungen, sowie alle juristischen Personen

Voraussetzung: Projektumfang max. 10 Millionen Euro

Förderumfang: Bis 65%, max. 200.000 Euro je Antrag; bis 90% bei finanzschwachen Kommunen

Antragstellung bei: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG), Stresemannstr. 69-71, 10963 Berlin, Tel.: +49 30 700 181 100, Mail: kontakt@z-u-g.org

Zweistufige Antragstellung, Entwurfeinreichung jährlich von 1. August bis 31. Oktober (bis 2024)


 

Förderung: Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Geförderte Maßnahmen: Innerörtliche Radwege, Beschilderung, B+R an Bahnhöfen und Haltestellen, Errichtung von Fahrradstationen

Antragsbefugt: Kommunen und deren Einrichtungen

Voraussetzung: – Kosten mindestens 10.000 Euro
– Radabstellanlangen nur für Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
– Ziel muss Erhöhung des Radverkehrsanteils sein

Förderumfang: Bis 50 %, finanzschwache Kommunen bis 65% für Projekte zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur

Antragstellung bei: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG), Stresemannstr. 69-71, 10963 Berlin, Tel.: +49 30 700 181 100, Mail: kontakt@z-u-g.org

Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September

Laufzeit: bis 30. Juni 2024, bis 31. Dezember 2027 im Falle einer Nicht-Verlängerung der Verordnung


 

Förderung: Förderung Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Geförderte Maßnahmen: Investive Modellprojekte zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität der Kommune. Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern: Abfallentsorgung; Abwasserbeseitigung; Energie und Ressourceneffizienz; Stärkung des Umweltverbunds, grüne CityLogistik und Reduktion von Treibhausgasen im Wirtschaftsverkehr; Smart City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Antragsbefugt: Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Sowie kommunale Zweck- und Wasserswirtschaftsverbände

Voraussetzung: Gesamtausgaben maximal 10 Millionen Euro, Teilvorhaben des Gesamtprojekts mit Ausgaben von mindestens 50.000 Euro

Förderumfang: Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung: 70% der Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können eine Förderung von 90% erhalten. Förderung mindestens 500.000 Euro

Antragstellung bei: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG), Stresemannstr. 69-71, 10963 Berlin, Tel.: +49 30 700 181 100, Mail: kontakt@z-u-g.org

Zweistufige Antragstellung: Entwurfeinreichung jährlich von 1. August bis 31. Oktober

Laufzeit: bis 30. Juni 2024


 

Förderung: E-Lastenrad-Richtlinie

Geförderte Maßnahmen: E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger

Antragsbefugt: private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften, rechtsfähige Vereine und Verbände

Förderumfang: 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb

Antragstellung bei: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn  oder: Postfach 51 60 65726 Eschborn, Tel: 06196 – 908 1016, E-Mail: elr@bafa.bund.de, www.bafa.de

Antragsfristen: Anträge können jederzeit über die gesamte Projektlaufzeit abgegeben werden