Förderung: Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften
Geförderte Maßnahmen: Ausbau von Bushaltestellen, Bahnhöfen und Bahnhofsumfeldern, die Errichtung von B+R-Anlagen, Fahrradboxen und Fahrradstationen
Antragsbefugt: kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
Voraussetzung: – zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt,
– in einem Generalverkehrsplan, einem Nahverkehrsplan nach § 8 des Nahverkehrsgesetzes oder einem für die Beurteilung vergleichbaren Plan oder Konzept vorgesehen – barrierefrei
– Maßnahme noch nicht begonnen
Förderumfang: – 75%
Antragstellung bei: Landesbetrieb Mobilität
Förderung: Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
Geförderte Maßnahmen: Errichtung von B+R-Anlagen an Bahnhöfen
Antragsbefugt: kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände / Verkehrsunternehmer
Voraussetzung: – Kosten mindestens 12.500 Euro
– Maßnahme muss in dem Nahverkehrsplan fixiert sein oder diesem entsprechen
Förderumfang: – 75%
Antragstellung bei: Landesbetrieb Mobilität
Förderung: Förderung touristischer Infrastruktureinrichtungen und Marketingmaßnahmen im barrierefreien Tourismus
Geförderte Maßnahmen: Beschilderung, Rastplätze, Markierung und Möblierung von touristischen Radwegen
Antragsbefugt: kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände oder sonstige juristische Personen mit kommunaler Beteiligung
Voraussetzung: – Maßnahmen müssen Teil eines touristischen Entwicklungs- konzepts sein
– barrierefreie Radwege nur in Modellregionen (bis 2020 LK Ahrweiler, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Germersheim, Bitburg- Prüm, Trier-Saarburg, Kusel, Rhein-Pfalz, Südliche Weinstraße, Vulkaneifel, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich und kreisfreie Städte Landau, Neustadt und Speyer
– Kosten mindestens 27.000 Euro bei Beschilderung, Möblierung und Rastplätzen, bei sonstigen Maßnahmen zur Steigerung der barrierefreien, touristischen Nutzung 50.000 Euro – Maßnahme noch nicht begonnen
Förderumfang: Bis zu 85%
Antragstellung bei: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, Weinbau